Rückmeldefrist endet am 30.06.2025
Bonn, den 11.06.2025 – Am 30. Juni 2025 endet die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2024/Frühjahr 2025, daran erinnert die SaatgutTreuhandverwaltungs GmbH (STV). Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die STV die Landwirtinnen und Landwirte, ihre Nachbauauskunft online unter www.stvbonn.de fristgerecht einzureichen.