Rückmeldefrist endet am 30.06.2025
Bonn, den 24.03.2025 – Für das Anbaujahr Herbst 2024/Frühjahr 2025 kann die Nachbauerklärung unter www.stv-bonn.de ab sofort online eingereicht werden. Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV)
die Landwirtinnen und Landwirte um ihre Nachbauauskunft. Die Rückmeldefrist dafür endet am 30. Juni 2025.