Pressemitteilungen

Pressemitteilung erschienen am
01.08.2024

Das in Folge des Erntegut-Urteils des Bundesgerichtshofs durch die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) entwickelte Verfahren zur Erteilung einer Erntegut-Bescheinigung wurde am 8. Juli 2024 freigeschaltet. 
Mit nachstehender Information möchten wir häufig gestellte Fragen beantworten:

Pressemitteilung erschienen am
05.07.2024

Bonn, 5.7.2024. Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) und die SaatgutTreuhandverwaltungs GmbH (STV) geben mit Blick auf die begonnene Ernte den vorzeitigen Start des Systems zur Erstellung der Erntegut-Bescheinigung bekannt. Die Erklärung zu bestimmten Fruchtarten und zur Vorlage bei Erfassern bzw. Händlern kann ab dem 8. Juli 2024 kostenlos und zentral bei der STV beantragt werden. „Landwirte bekommen die Gewissheit, ihre Ware problemlos vermarkten zu können.

Pressemitteilung erschienen am
01.07.2024

Bonn, den 1.7.2024 Der Verwaltungsrat der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) hat Dr. Moritz von Köckritz zum 1.7.2024 zum Geschäftsführer bestellt. Der promovierte Jurist tritt die Nachfolge von Alois Mörtlbauer an. Von Köckritz (43) begann seine berufliche Laufbahn in einer mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei. Bereits seit 2014 ist er als Syndikusanwalt für die STV tätig, seit Januar 2024 war er Prokurist der STV. 

Pressemitteilung erschienen am
19.03.2024

Rückmeldefrist endet am 30.06.2024 


Bonn, den 19.03.2024 – Für das Anbaujahr Herbst 2023 / Frühjahr 2024 kann die Nachbauerklärung unter www.stv-bonn.de ab sofort online eingereicht werden. Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV)
die Landwirtinnen und Landwirte um ihre Nachbauauskunft. Die Rückmeldefrist dafür endet am 30. Juni 2024.

Pressemitteilung erschienen am
26.06.2023

Bonn, 26.06.2023 – Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) weist im Vorfeld der Zwischenfruchtaussaat darauf hin, dass der Nachbau einer Vielzahl von Zwischenfrüchten – auch der von Senf (Sinapis alba L.) – nicht erlaubt ist. Das deutsche und auch das europäische Sortenschutzrecht schließen die Verwendung eigenerzeugten Saatguts geschützter Senf-Sorten zur Wiederaussaat im eigenen Betrieb aus. Welche Arten legal nachgebaut werden dürfen, ergibt sich aus Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates über den gemeinschaftlichen Sortenschutz (GemSortV).

Pressemitteilung erschienen am
18.04.2023

Nachbauerklärungen für 2022/2023 bis zum 30. Juni 2023 einreichen


Bonn, den 18.04.2023 – Für das Anbaujahr Herbst 2022 / Frühjahr 2023 werden in Kürze die Unterlagen zur Nachbauerklärung verschickt. Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) die Landwirtinnen und Landwirte um ihre Nachbauauskunft. Die Rückmeldefrist dafür endet am 30. Juni 2023.