Bonn, 26.06.2023 – Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) weist im Vorfeld der Zwischenfruchtaussaat darauf hin, dass der Nachbau einer Vielzahl von Zwischenfrüchten – auch der von Senf (Sinapis alba L.) – nicht erlaubt ist. Das deutsche und auch das europäische Sortenschutzrecht schließen die Verwendung eigenerzeugten Saatguts geschützter Senf-Sorten zur Wiederaussaat im eigenen Betrieb aus. Welche Arten legal nachgebaut werden dürfen, ergibt sich aus Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates über den gemeinschaftlichen Sortenschutz (GemSortV).