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Gründe für Nachbaugebühren
Es gibt viele gute Gründe für die Nachbaugebühren.
Der vollständige Rückfluss der Z-Lizenzgebühren aus dem Verkauf von Z-Saatgut sowie die flächendeckende Erhebung der Nachbaugebühren sind die Grundlage einer erfolgreichen, wettbewerbsstarken Pflanzenzüchtung. Es gibt viele gute Gründe, Nachbaugebühren zu zahlen, denn sie sichern nicht nur den Züchtungsfortschritt und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, sondern die Bezahlung der Gebühren ist ein Gebot der Fairness sowohl den eigenen Berufskollegen gegenüber als auch gegenüber den Züchtern.
Nur wenn alle mitmachen, bleibt unsere heimische Pflanzenzüchtung vielfältig
Nachbaugebühren sichern Züchtervielfalt, stärken den Wettbewerb und ermöglichen so Innovation
Seit mehr als 100 Jahren verbessern Pflanzenzüchter in Deutschland gezielt die landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturen durch neue Sorten. Bezogen auf die Anbaufläche gibt es in Deutschland die meisten Getreidezüchter im internationalen Vergleich. Damit haben wir eine innovationskräftige Branche.
Viele Züchterhäuser sind Familienbetriebe und stehen der Landwirtschaft sehr nah, da sie häufig aus ihr heraus entstanden sind. Wussten Sie, dass in Deutschland noch über 50 vorwiegend familiengeführte, mittelständische Kartoffel-, Getreide- und Grobleguminosenzüchter für ein hohes Innovationspotenzial und für eine ausgeprägte Sortenvielfalt sorgen?
Insbesondere die mittelständischen Züchter sind heute von nicht gemeldetem Nachbau bzw. nicht entrichteten Nachbaugebühren besonders betroffen.
Prof. Harald v. Witzke von der TU Berlin bringt es auf den Punkt: Kurzfristig mögen die landwirtschaftlichen Betriebe durch die Einsparung von Saatgutkosten profitieren. Langfristig hat dieses Verhalten aber die Verringerung der Zahl der Saatzuchtunternehmen und einen geringeren züchterischen Fortschritt zur Folge. Dies bedeutet weniger Produktivitäts- und Einkommenswachstum für die Landwirtschaft und somit für jeden einzelnen Betrieb.
Es wäre daher falsch, den „Nichtzahlern“ das Feld zu überlassen und Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen zu vernachlässigen. Der Einsatz für den Fortschritt muss in Deutschland von hier ansässigen Unternehmen und öffentlichen Forschungsinstituten geleistet werden. Die Verantwortung für den heimischen Markt tragen wir alle! Wenn alle mitmachen, stärken wir gemeinsam den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Ohne Nachbaugebühren gibt es viel weniger Fortschritt
Sortenschutz ist der Motor der Pflanzenzüchtung
Zahlreiche, erfolgreiche, an sich verändernde Anforderungen angepasste Winterweizen- und Wintergerstesorten, aber auch Hybridkulturen wie Mais belegen, wie unentbehrlich der arbeitsintensive Einsatz der Pflanzenzüchter für einen erfolgreichen Ackerbau ist. Damit die Pflanzenzüchter auch in der Zukunft erfolgreich forschen und entwickeln können und somit ressourcenschonenden Fortschritt für die Landwirtschaft bereitstellen können, brauchen wir Z-Lizenz- bzw. Nachbaugebühren.
Gerade in Zeiten des Klimawandels und weitestgehend ausgereizter Produktionsmittel wie Pflanzenschutz und Düngung ist die Züchtung der zentrale Schlüssel für Fortschritt. Ob große oder kleine Kultur – Züchtung braucht Wertschätzung und eine gerechte Finanzierung für die erbrachte Leistung, denn ansonsten kommt sie zum Stillstand. Wer die Vorteile des Sortenschutzes versteht, weiß seinen Wert für die Landwirtschaft zu schätzen.
Zukunftsfähige Sorten sind das Herzstück des Ackerbaus
Züchtung ist die beste Investition in den Fortschritt
Als Landwirt und Unternehmer investieren Sie täglich viel Zeit und Arbeit in Ihren Betrieb, um erstklassige Qualität zu produzieren und damit den Erfolg Ihres Unternehmens zu sichern. Auch die deutschen Pflanzenzüchter leisten mit ihrer aufwändigen und kostenintensiven Entwicklungsarbeit einen wichtigen Beitrag. Denn bis eine neue Sorte zugelassen wird, dauert es zwischen zehn und 15 Jahre. Das heißt: Heute entwickeln die Züchterhäuser durch Kreuzung und Selektion Sorten, die frühestens im Jahr 2034 in der Praxis verwendet werden.
Die Pflanzenzüchter haben bei ihrer Arbeit die vielfältigen Herausforderungen für die Landwirtschaft im Blick, wie z. B. den Klimawandel und die immer größer werdende Nachfrage nach alternativen Rohstoffen. Durchschnittlich investieren Pflanzenzüchter in Deutschland 16,1 Prozent ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung, um Sorten bereitzustellen, die den Ansprüchen von morgen genügen.
Die Anforderungen der Landwirte an neue Sorten sind sehr hoch: Komplexe Resistenzen gegen Schädlinge und Krankheiten, Frosttoleranzen und ein verbessertes Regenerationsvermögen im Frühjahr sind gefragt. Nicht zuletzt soll auch der Ertrag hoch sein, damit gute Deckungsbeiträge erzielt werden können. Gerade hier setzen wir Züchter an und verbessern über die genetischen Eigenschaften der Pflanzen den Ernteerfolg in der Landwirtschaft.
Dabei spielt die Pflanzenzüchtung für die Produktivitätssteigerung eine zunehmend entscheidende Rolle. Im Schnitt der vergangenen 60 Jahre gingen 57 Prozent des Ertragsfortschritts auf Züchtung und 43 Prozent auf verbesserte agronomische Maßnahmen zurück. Neue Studien belegen, dass der Sorteneffekt sogar bis zu 90 Prozent ausmachen kann.
Die Investition in die Pflanzenzüchtung ist die beste Investition in die eigene Zukunft.
Fairness bringt allen etwas
Gemeinsam die Verantwortung tragen
Die Züchtungsziele sind vielseitig. Neben Qualitätsverbesserung werden optimierte Resistenzeigenschaften gegen Stressfaktoren, wie Schädlinge, Pilze, Viren oder gegen witterungsbedingte Extreme wie Trockenheit im Frühjahr oder viel Regen im Sommer angestrebt. Natürlich ist auch die Ertragssteigerung ein zentrales Zuchtziel.
Nehmen wir den Weizen als Beispiel: Bei Weizen konnte sorgfältige Züchtung über Jahre hinweg die Qualität so verbessern, dass Deutschland vom Nettoimporteur zum Exporteur von Backweizen aufgestiegen ist. Weizen ist in Deutschland eine der wichtigsten Feldfrüchte. Der derzeitige durchschnittliche Ertragsfortschritt von ca. 0,3 Prozent ist zwar beachtlich, jedoch im Vergleich zu Hybridkulturen, die 1,5 bis 2 Prozent vorweisen können, ausbaufähig, um die prognostizierte steigende Nachfrage nach agrarischen Rohstoffen decken zu können.
Die Züchter arbeiten intensiv daran, den Ertragsfortschritt zu verbessern. Die Rahmenbedingungen sind aber schwierig, denn es stehen nur begrenzte Mittel für die Forschung und Entwicklung bereit. Neben veränderten Ackerbaumaßnahmen und verstärkt auftretenden Witterungsextremen nennen Experten unvollständige Einnahmen aus dem Markt als Grund dafür, dass Selbstbefruchterzüchtung nicht die gleichen Ertragsfortschritte wie Hybridzüchtung erzielt. Die unvollständigen Einnahmen bei dem Bereich Nachbau sorgen in der Tat für dramatische Einbußen.
Einige Landwirte kopieren die Erfindung der Züchter ohne ehrlich zu bezahlen. Das führt dazu, dass von einem Hektar Nachbau nicht 50 Prozent, sondern deutlich weniger Mittel für die Züchtung zur Verfügung stehen als von einem Hektar, der mit Z-Saatgut bestellt wird. Der unbezahlte Nachbau ist kein Kavaliersdelikt. Für den Züchter, der im Schnitt zehn bis 15 Jahre und ein bis zwei Millionen Euro pro Sorte in die Sortenentwicklung steckt, ist das dramatisch.
Auch der Schwarzhandel, z. B. Aussaat von Erntegut des Nachbarbetriebs, ist nicht nur illegal, er hat auch fatale Konsequenzen für die Landwirtschaft: Wenn auf Dauer zu wenig Z-Saatgut gekauft und Nachbaugebühren nicht vollständig entrichtet werden, müssen die Züchter irgendwann ihre Züchtungsinvestitionen reduzieren und der Ertragsfortschritt bleibt aus.
Woher also soll Fortschritt bei Selbstbefruchtern kommen, wenn nicht aus den Lizenzgebühren für Z-Saatgut und den Nachbaugebühren? Verantwortungsbewusstes und faires Handeln sind die Eckpfeiler erfolgreichen Wirtschaftens und die Grundlage für Fortschritt. Fairness bringt allen etwas.
Nachbaugebühren sind Ehrensache. Sie können Großes bewirken.
Nachbaugebühren: Kleine Beiträge mit großer Wirkung
Traditionell sind die Lizenzgebühren aus dem Verkauf von Z-Saatgut die wichtigste Einnahmequelle der Züchtungsunternehmen, die weitere Investitionen in Innovationen ermöglicht. Bei Getreide, Kartoffeln und Grobleguminosen etwa wird die Wertigkeit und Bedeutung des Züchtungsfortschritts oftmals unterschätzt. Dabei ist die Investition in Saatgut zentral für ackerbauliche Erfolge.
In der pflanzenbaulichen Wertschöpfung liegt der gesamte Betriebsmittelaufwand bei 4,6 Mrd. Euro. Gemessen am Gesamtproduktionswert von 47 Mrd. Euro sind das neun Prozent. Nur rund 0,9 Mrd. Euro geben die Landwirte für Sorten bzw. Saatgut aus. Viel höher liegt der Aufwand für die Betriebsmittel Düngemittel/Bodenverbesserung und Pflanzenschutz inkl. Beizung.
Auch der Beitrag über Nachbaugebühren ist vergleichsweise gering: Ein Landwirt muss ca. fünf Euro Nachbaugebühr pro Hektar entrichten, um den Züchtungsfortschritt mitzufinanzieren. Umgelegt auf die Betriebe in Deutschland fallen in den alten Bundesländern durchschnittlich rund 95 Euro pro Jahr und Betrieb an, in den neuen Bundesländern sind es gemittelte rund 630 Euro. In ganz Deutschland ergibt sich somit ein durchschnittlicher Wert von 165 Euro pro Betrieb und Jahr. Das sind gerade einmal 0,4 Prozent des Durchschnittseinkommens der Ackerbaubetriebe in Deutschland. Also ein kleiner Betrag, wenn man bedenkt, dass Saatgut das zentrale Betriebsmittel ist. Denn ohne Saat gibt es keine Ernte.
Für die Landwirte ist ihre Investition in die Pflanzenzüchtung in Form von Z-Lizenz- und Nachbaugebühren gering, wenn man sie mit anderen Betriebsmitteln vergleicht. Die Chancen und Renditen dieser Investitionen sind aber groß. Die vielfältige Genetik und das zunehmende Wissen über die Bausteine der Pflanzen bieten ein enormes Ertragspotenzial – und können Großes bewirken, wenn weiter in Pflanzenzüchtung investiert wird.
Keine Rechte ohne Pflichten, sonst steht der Züchtungsfortschritt auf dem Spiel
Das Recht auf Nachbau auf dem eigenen Betrieb bringt die Pflicht mit sich, Nachbaugebühren zu zahlen
Saatgut ist ein anspruchsvolles und hochwertiges Produkt. Deswegen sind der Handel mit Saatgut sowie die Aufbereitung und die Verwendung von Nachbausaatgut von einer Vielzahl rechtlicher Vorgaben geprägt. Das Saatgutverkehrs- und das Sortenschutzgesetz sind darauf ausgelegt, den Handel mit Saatgut zu fairen Bedingungen zu ermöglichen und einen Anreiz zu schaffen, in die Forschung und Entwicklung zu investieren.
Beispielsweise dürfen Hybriden und synthetische Sorten daher gar nicht nachgebaut werden. Dafür darf jeder Landwirt bei bestimmten Getreidekulturen und Kartoffelsorten das auf dem eigenen Betrieb (!) erzeugte Erntegut nachbauen, und jeder Züchter darf dafür im Gegenzug Gebühren für den getätigten Nachbau erheben. Davon ausgenommen sind Kleinlandwirte.
Man sollte meinen: Die Züchtung ist finanziert und der Züchtungsfortschritt garantiert. Die Wirklichkeit sieht allerdings anders aus: Beim Weizen beispielsweise kauft ein Landwirt durchschnittlich nur alle 2,5 Jahre das Saatgut neu ein. Der Züchter erhält daher nur alle 2,5 Jahre die vollständigen Z-Lizenzgebühren. Einige Landwirte versuchen, sich über die gesetzlichen Vorschriften hinwegzusetzen und keine Gebühren für ihren Nachbau zu entrichten. Neben dem eigenen wirtschaftlichen Erfolg setzen sie den kontinuierlichen Züchtungsfortschritt aufs Spiel. Denn die Züchtungsunternehmen müssen ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung zurückfahren, wenn Landwirte die Züchtungsleistung, von der sie profitieren, nicht entlohnen.
Auch im Nachbausaatgut steckt unsere Entwicklungsleistung voll und ganz
Die zentrale Erhebung ist für Landwirte und Züchter der beste Weg
Im Nachbausaatgut steckt die Genetik, die das Ergebnis der Züchtungsleistung ist, zu 100 Prozent. Bei einem Saatgutwechsel von rund 50 Prozent muss die Züchtungsleistung auch im Nachbausaatgut entlohnt werden, sonst funktioniert privatwirtschaftliche Pflanzenzüchtung nicht. Schließlich kostet die Sortenentwicklung Geld, und die einmalige Einnahme der Z-Lizenzgebühr reicht nicht aus, die Züchtungsleistung zu finanzieren.
Viele Landwirte haben dieses Bewusstsein und tragen den Züchtungsfortschritt durch den Kauf von Z-Saatgut bzw. die Bezahlung der Nachbaugebühr mit. Dennoch werden immer wieder Fragen an uns herangetragen, warum die Leistung der Züchtung nicht über den einmaligen Z-Saatgutverkauf entlohnt ist und wieso eine zentrale Erhebung durch die STV erfolgt. Die vielen offenen Fragen möchten wir durch eine breitere Aufklärung über die Arbeit der Züchter, die Rechtsgrundlagen und die Aufgabe der STV beantworten.
Die Züchter haben lange überlegt, welches der praktikabelste Weg für die Landwirte und die Züchter zur Erhebung der Nachbaugebühren ist: Der Weg über die zentrale Erhebung erspart Landwirten wie Züchtungsunternehmen Aufwand. Der Landwirt erhält nicht von jedem einzelnen Züchter ein Schreiben, sondern nur ein Anschreiben zur Abgabe der Nachbauerklärung und eine entsprechende Rechnung. Zudem hat er einen zentralen Ansprechpartner zur Abwicklung der Nachbaugebühren. Wenn jede Vertriebsstelle bzw. jeder Züchter die Gebühren selber erheben würde, müsste jeder Züchter jeden Landwirt jährlich anschreiben und die Nachbaugebühren in Rechnung stellen. Und jeder Landwirt müsste für jeden Züchter jährlich eine Nachbauerklärung ausfüllen und die Nachbaugebühr zahlen.
Die erhobenen Gebühren leitet die STV schließlich an die Züchter weiter, damit diese Innovationen in der Pflanzenzüchtung zum Nutzen der Landwirtschaft voranbringen können. Mit der Zahlung der Nachbaugebühr leisten die Landwirte einen wichtigen Beitrag zur Sicherung ihrer eigenen Zukunft. Denn züchterischer Fortschritt ist Grundlage, auf den internationalen Agrarmärkten bestehen zu können.
Warum also nicht den Nachbau einfach und schnell an die STV melden, wenn die Genetik erneut auf dem eigenen Betrieb ausgesät wurde? Mit der zentralen Erhebung der Nachbaugebühren ist der Weg geebnet, die Leistungen der Pflanzenzüchtung einfach und unkompliziert zu entlohnen und so den Züchtungsfortschritt für die Zukunft mitzutragen.
Die Nachbauerklärung ist einfach und schnell gemacht
Was beim Umgang mit Saatgut beachtet werden muss
Seit mehr als 30 Jahren gibt es das Sortenschutzgesetz in seiner heutigen Form, um Innovationen in der Pflanzenzüchtung durch eine gerechte Entlohnung voranzutreiben. Gleichzeitig räumt es den Landwirten das Recht ein, Erntegut geschützter Sorten auf ihrem Betrieb gegen ein Entgelt wieder einzusetzen. Das Verfahren zur Erhebung der Nachbaugebühren wurde immer wieder angepasst und weiter optimiert.
So ist die Nachbauerklärung heute schnell gemacht: Zum Ausfüllen addieren Sie für jede Sorte die Saat- und Pflanzgutmengen, die Sie als Nachbausaat- bzw. Pflanzgut verwendet haben. Jetzt nur die Felder 1-8 schnell ausfüllen, unterschreiben und schon geht’s ab in die Post. Im Schnitt dauert das Ausfüllen nicht länger als zehn Minuten. Auch online und ohne großen Papieraufwand kann der Nachbau heute schnell erklärt werden.
Die STV steht bei Fragen rund um den Sortenschutz gern zur Verfügung. Fragen im Vorfeld lohnt sich. Wussten Sie beispielsweise, dass Nachbau nur mit auf dem eigenen Betrieb erzeugtem Erntegut und nur für bestimmte Arten erlaubt ist – und das auch nur gegen die Zahlung der Nachbaugebühr? Oder wussten Sie, dass der Nachbau bei Hybriden, synthetischen Sorten, Lupinen und Sojabohnen gänzlich verboten ist? Und wussten Sie, dass Nachbau unabhängig von der Verwertung, also z. B. auch bei Grünschnittroggen gebührenpflichtig ist? Informieren Sie sich schnell und unkompliziert – bevor rechtliche Grundlagen verletzt werden!
Der Sortenschutz hat seinen Sinn, denn er treibt Innovationen voran. Machen Sie mit, damit die Landwirtschaft auch in Zukunft von modernen Sorten profitieren kann. Ein fairer Markt dient schließlich allen.
Unser Ziel ist ein fairer Markt
Die STV sichert die Arbeit der Pflanzenzüchter
Die STV ist ein Dienstleister der Pflanzenzüchter und sichert mit ihrer Arbeit deren Existenzgrundlage. Denn die Pflanzenzüchter finanzieren über Züchterlizenz- und Nachbaugebühren die Entwicklung neuer Sorten. Die STV erhebt bei allen Landwirten (Ausnahme Kleinlandwirte) die Gebühren bzw. prüft, ob die Z-Lizenzgebühren aus dem Saatgutverkauf seitens der Partner der Saatgutwirtschaft an den Züchter zurückfließen.
Sie handelt dabei nach klaren Leitsätzen. Dies sind die gesetzlichen Bestimmungen des nationalen und europäischen Sortenschutzrechts sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofes. Fairness ist die Philosophie, denn alle Landwirte sollen gleichermaßen an der Finanzierung des Züchtungsfortschritts beteiligt werden. Daher erhalten die Landwirte jährlich die Unterlagen zur Nachbauerklärung. Die Meldung der Landwirte über ihren getätigten Nachbau liefert die Grundlage für die Berechnung der Nachbaugebühren. Auch die Nachbauaufbereiter sind in Folge einer Auskunftsaufforderung unter Nennung von Anhaltspunkten verpflichtet, Auskunft darüber zu erteilen, für wen und in welchem Umfang sie Nachbausaatgut von geschützten Sorten aufbereitet haben. Die Meldungen der Aufbereiter werden mit denen der Landwirte verglichen. Ein Landwirt, der nachbaut, ohne Auskunft hierüber zu erteilen, macht sich jedenfalls dann einer Sortenschutzrechtsverletzung schuldig und ist zum Schadensersatz verpflichtet, wenn Anhaltspunkte vorgelegt wurden.
Die STV ist bemüht, das Verfahren zur Erhebung der Nachbaugebühren für die Landwirte so einfach und unkompliziert wie möglich zu gestalten, um eine faire Entlohnung der Züchtungsleistung durch alle Landwirte sicherzustellen. Der rechtliche Rahmen setzt aber Vereinfachungen enge Grenzen. Die STV spricht auch die Landwirte jährlich an, die eigentlich jedes Jahr 100 Prozent Z-Saatgut einsetzen, weil – zumindest theoretisch – in jedem Jahr die Möglichkeit besteht, Erntegut als Nachbau zu verwenden. Eine Rückmeldung ist in diesem Fall aber durch einfaches Ankreuzen auf den Unterlagen zur Nachbauerklärung oder im Rahmen der Online-Erklärung möglich.
Nachbaugebühren sind elementar, um in Züchtungsforschung investieren zu können. Das Service-Center der STV steht bei Fragen zum Ausfüllen der Formulare und zum Vorgehen der STV gern zur Verfügung.
Die Lizenz zum Fortschritt – für die Gesellschaft
Seit der Spezialisierung vor über 100 Jahren ist Pflanzenzüchtung ein Berufsstand für sich, der wie jeder andere Wirtschaftsbereich auch von seiner Arbeit leben muss. Diese Spezialisierung geht weit über die Selektion von Landsorten hinaus und fordert einen immensen Aufwand. Mit dem steigenden Züchtungsaufwand sind die Erträge der Landwirte um ein Vielfaches gestiegen. Dieser Züchtungsfortschritt trägt wesentlich zur Nahrungssicherung unserer Gesellschaft bei.
Beispiel: Forschung zur Trockenstresstoleranz bei Getreide:
Der Klimawandel ist eine der größten gesellschaftlichen und umweltpolitischen Herausforderungen unserer Zeit. Um zukünftig Erträge zu sichern, entwickeln Pflanzenzüchter robuste Sorten, die an diese neuen Umweltbedingungen angepasst sind, also widerstandsfähiger gegen extreme Wetter- und Standortverhältnisse sind. Die Züchter und Landwirte erwarten stabilere Ernten, auch unter widrigen Bedingungen.
Im Jahr 2012 startete ein Verbund-Forschungsprojekt zu Trockentoleranz bei Getreide unter der Leitung der Gemeinschaft zur Förderung der privaten deutschen Pflanzenzüchtung (GFP), die von den Unternehmen der Pflanzenzuchtbranche getragen wird. Beteiligt sind Pflanzenzüchter, Bundeslandwirtschaftsministerium, Universitäten und Institute.
In Labor- und Feldversuchen sowie Untersuchungen in speziellen Trockenhallen (so genannten Rainout Shelter) und Klimakammern sollen die Leistungsfähigkeit bzw. das Verbesserungspotenzial von Gerste untersucht werden. Die Gerste wird erstmalig sowohl im Pflanzenbestand als auch im Wurzelbereich analysiert. Mit modernen Analyseverfahren werden jene Genvarianten selektiert, die für die Züchtung stresstoleranter Getreide vorteilhaft sind.
Die direkte und aktive Beteiligung von sechs Pflanzenzüchtungsunternehmen ermöglicht die schnelle Umsetzung der Ergebnisse in neuen Sorten für die Landwirte. Ohne Reinvestition in die Züchtungsarbeit können Pflanzenzüchter diese Arbeit nicht leisten. Ihr Beitrag zum Fortbestand des Züchtungsfortschritts: Nachbaugebühren - oder Kauf von Z-Saatgut!
Schutz geistigen Eigentums gegen Stillstand
Was haben Pflanzenzüchter mit Albrecht Dürer gemeinsam?
Es gibt kaum eine Innovation, die so leicht kopierbar und vermehrbar ist wie eine Sorte. Der Sortenschutz schützt das geistige Eigentum der Züchter und regelt die Refinanzierung unserer aufwändigen Züchtungsleistung, damit Züchtungsfortschritt für eine zukunftsfähige Landwirtschaft generiert werden kann.
Albrecht Dürer war einer der ersten Vorkämpfer für das Urheberrecht. Schon im Mittelalter kämpfte er darum, dass seine Werke nur dann mit dem berühmten verschlungenen Kürzel „AD“ versehen werden durften, wenn er sie selbst geschaffen – das heißt auch vervielfältigt – hatte. Die massenweise Vermehrung seiner Stiche von kopierten Platten konnte er trotzdem nicht verhindern. Die Nachahmer verkauften Kopien seiner gefragten Werke und brachten ihn um die wohlverdienten Einnahmen. 1520 reiste er in die Niederlande, um sich bei Kaiser Karl V. die Bestätigung der von dessen Amtsvorgänger gewährten Privilegien für den Schutz seiner Werke zu erbitten. Was ihm auch gelang.
Er erreichte durch seinen Einsatz, dass die „Fälscher“ oder „Vervielfältiger“ die Kopien nicht mit seinem Kürzel versehen durften und damit nicht als „echte“ Dürer verkaufen konnten. Man sagte ihm nach, dass er Nachahmer und Fälscher gnadenlos verfolgte. Die Abbildung der Werke Dürers ist heute „gemeinfrei“, weil der Künstler bereits länger als 70 Jahre tot ist. Nachbaugebühren sind nichts anderes als Lizenzgebühren für geistiges Eigentum, auch wenn deren Notwendigkeit nicht so viel Anerkennung genießt wie die Werke Dürers.
Fast vier Jahrhunderte später, um 1900, beschlossen die Pflanzenzüchter, ihre Arbeit zum Beruf zu machen und damit auch die Interessen ihres Berufsstandes zu vertreten. Als die ersten Züchter in der Lage waren, überzähliges Saatgut aus ihrer eigenen Züchtung und Vermehrung auch an Nachbarn zu verkaufen, konnten sie daraus noch keine großen Gewinne erzielen. Die Nachbarn nutzen das geerntete Getreide zur Wiederaussaat im Folgejahr und die ersten Züchter hatten noch keine Handhabe, dafür einen finanziellen Ausgleich zu beanspruchen. Sie begannen daher, sich für die Lizenzierung ihrer Produkte einzusetzen.
Pflanzenzüchtung erreichte in den folgenden Jahrzehnten bis heute einen immer höheren Spezialisierungs- und Technisierungsgrad. Im Gegensatz zur reinen Selektion von Landsorten durch Landwirte unterliegen Kreuzungssorten der behördlichen Sortenprüfung und Zulassung. Erreicht wurden dadurch enorme Ertragszuwächse und verbesserte Pflanzengesundheit zum Nutzen von Landwirtschaft und Gesellschaft. Aber es waren auch immer größere Investitionen und geschulte Fachkräfte notwendig. Die Entwicklung einer zuverlässigen neuen Sorte bis zur Marktreife dauert im Durchschnitt zehn bis fünfzehn Jahre. Dafür kann der Landwirt sicher sein, dass er qualitativ hochwertiges und für die unterschiedlichsten Standortansprüche passendes Saat- oder Pflanzgut bekommt.
Pflanzenzüchter brauchen die Refinanzierung ihrer Züchtungsarbeit durch Lizenz- und Nachbaugebühren. Nur dadurch kann sichergestellt werden, dass Züchtung nicht stillsteht, sondern sich den Herausforderungen des dritten Jahrtausends weiter stellen kann:
- Sicherung der Ernährung
- Klimawandel
- Bereitstellung nachwachsender Rohstoffe
- Innovationen
- Qualität
- Nachhaltigkeit
Leistungsstarke Sorten für die Landwirtschaft
Landwirte investieren viel Arbeit und Zeit in ihre Betriebe. Gleiches leisten die Pflanzenzüchter. Denn bereits heute entwickeln sie Sorten, die den Anforderungen der Zukunft genügen müssen und frühestens in zehn Jahren in der Landwirtschaft verwendet werden. Jede Investition in die Pflanzenzüchtung – über Z-Lizenzen oder über Nachbaugebühren – ist eine Investition in die Sorte von morgen.
Fortschritt durch Forschung muss finanziert werden
In Deutschland fehlen der Züchtung ca. fünf Mio. EUR Nachbaugebühren bei Getreide und ca. sechs Mio. EUR bei Kartoffeln. Ein Forschungsprojekt mittleren Umfangs über die Dauer von drei Jahren z.B. in der Forschung kostet im Durchschnitt 250.000 EUR. Man kann sich leicht ausrechnen, wie viele Projekte in der Forschung durchgeführt werden könnten, wenn die Nachbaugebühren vollständig angegeben und entrichtet würden. Die finanziellen Mittel für Forschung und Züchtung sind derzeit nicht ausreichend, besonders bei kleineren Kulturarten.
Forschung für leistungsstarke Sorten
Die Forschungs- und Entwicklungsquote (F&E-Quote) in den Pflanzenzüchtungsunternehmen beträgt im Durchschnitt 16,1 %. Das bedeutet, dass 16,1 % des Aufwandes für Innovationen und Forschungszwecke ausgegeben werden. Das ist sehr hoch im Vergleich zu anderen Branchen (z.B. Pharmaindustrie in Deutschland 2010 ca. 8 %) Mit der Zahlung von Lizenzgebühren entscheiden Landwirte selber, wie viel Kapital sie in Zuchtfortschritt und somit in ihre eigene Wettbewerbsfähigkeit investieren.
Forschung und Praxis
Die Pflanzenzüchter haben 1908 den gemeinnützigen Verein Gemeinschaft zur Förderung der privaten deutschen Pflanzenzüchtung (GFP) e. V. gegründet, da sie bereits früh erkannten, dass Forschung koordiniert und effizient vernetzt werden muss. Die GFP begleitet die Projekte und sichert deren Effizienz und Erfolg bis hin zur Nutzung der Ergebnisse aus der Gemeinschaftsforschung in der privaten Pflanzenzüchtung. Die Pflanzenzüchtungsunternehmen leisten selbst beachtliche finanzielle Beiträge, stellen Fachleute für die Gremien und beteiligen sich durch eigene Forschungsarbeiten. Sie stellen unter anderem ihre Labore, Zuchtgärten und Gewächshäuser für Projekte zur Verfügung. Die Pflanzenzüchter trugen 2012 ca. 1,68 Mio. EUR in Form von monetären Beiträgen, begleitenden Feldversuchen und die Übernahme von Labor- und Gewächshausarbeiten bei. Die eigentliche Züchtungsarbeit und Sortenentwicklung basiert auf den Ergebnissen dieser Forschungsprojekte. Anschließend werden ihre Ergebnisse in der Sortenentwicklung genutzt. Bis zur Marktreife entstehen im Durchschnitt Kosten in Höhe von 1,5 – 2 Mio. EUR je Sorte.
Fairness ist Geben und Nehmen
Das bringt die Landwirtschaft nach vorn
Züchtungsunternehmen und öffentliche Forschungsinstitute betreiben intensive Forschung rund um den Züchtungsfortschritt. Der Garant dafür sind Landwirte und Züchter gemeinsam. Woher soll Fortschritt zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit kommen, wenn nicht aus den Beiträgen der Landwirtschaft für Z-Saatgut und Nachbau?
Züchterische Ziele
Für die großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie Klimawandel, Ernährungssicherung und Bereitstellung nachwachsender Rohstoffe suchen Pflanzenzüchter kontinuierlich nach Lösungsansätzen. Die Pflanzenzüchtungsforschung beschäftigt sich beispielsweise aktiv mit den Auswirkungen der Klimaveränderung auf die Photosyntheseleistung, Krankheitsanfälligkeit, Stickstofffixierung oder das Nährstoffnutzungsvermögen von Pflanzen. Die züchterischen Ziele sind in diesem Bereich vor allem:
- Verbesserung und Sicherung der Produktivität in der Landwirtschaft durch standortangepasste Sorten,
- Verbesserung der Nährstoffaneignung der Pflanzen, um den Einsatz von Düngemitteln zu reduzieren,
- Erhöhung der Stresstoleranz von Pflanzen, um sie gegen verstärkt auftretende Trockenphasen und Hitze-, Kälte-, Wasserüber- und –unterangebot sowie versalzene Böden widerstandsfähig zu machen,
- Verbesserung pflanzeneigener Abwehrmechanismen, um Resistenzen gegen neu auftretende Pilze, Viren, Bakterien, Insekten zu etablieren und somit den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu verringern,
- Bearbeitung eines breiteren Fruchtartenspektrums (wie z. B. Winterrübe, Leguminosen, Grünschnittroggen, Kolbenhirse), um die Vegetationszeiten länger zu nutzen.
Züchtung darf niemals stillstehen. Dafür brauchen wir Nachbaugebühren und Z-Lizenzen.
Sortenleistung von Weizen steigt jährlich um über 30 Kilogramm pro Hektar
Ihre Investition in den Züchtungserfolg sichert Ihren Ertrag
Mehr als 30 % des zwischen 1966 und 2007 in der landwirtschaftlichen Praxis bei Winterweizen erzielten Ertragszuwachses in Deutschland ist auf eine verbesserte Sortenleistung zurückzuführen. Dafür haben Züchter viel investiert – auch durch Nachbaugebühren fließt ein Teil dieser Investitionen zurück.
Wissenschaftliche Untersuchung des Ertragspotenzials
Wegen der in der Praxis stagnierenden Erträge bei Weizen wurden in einem Forschungsprojekt der Universität Gießen 90 Sorten aus den vergangenen 40 Jahren direkt verglichen. Das Ergebnis: Die Sortenleistung steigt bisher noch kontinuierlich an. Es finden sich keine statistisch abgesicherten Hinweise darauf, dass die schwächere Ertragsentwicklung auf fehlenden Züchtungsfortschritt zurückzuführen ist. Deutschland ist ein Land mit begrenzter Flächenausstattung, wie fast alle Länder Mitteleuropas. Die immer engeren Fruchtfolgen, der Anbau von Weizen auch auf schwächeren Standorten und die Witterungsänderungen im Zuge des Klimawandels werden neben einem möglichen Rückgang des Züchtungsfortschritts als Ursachen der stagnierenden landwirtschaftlichen Erträge bei Winterweizen diskutiert.
Verbesserung bei Krankheitsresistenzen
Die Anfälligkeit gegenüber Krankheiten ist bei den aktuellen Sorten zum Teil deutlich reduziert. Die Mehltauresistenz der neuen Sorten ist durchschnittlich fast drei Boniturnoten besser als die der alten Sorten. Auch die Resistenz gegenüber Braunrost und Blattseptoria ist im aktuell zugelassenen Sortiment deutlich höher als bei den alten Sorten.
Resultat züchterischer Arbeit
Mehr als 30 % des zwischen 1966 und 2007 in der landwirtschaftlichen Praxis bei Winterweizen erzielten Ertragszuwachses in Deutschland ist auf eine verbesserte Sortenleistung zurückzuführen. Gleichzeitig geben die Versuchsergebnisse keine Hinweise darauf, dass die in jüngerer Zeit beobachtete Stagnation der Winterweizen-Erträge bereits auf das Erreichen eines genetisch bedingten Limits zurückzuführen wäre. Die im Forschungsprojekt belegte Verbesserung der Sortenleistung ist das Resultat intensiver züchterischer Arbeit.
Die deutsche Landwirtschaft ist im Weizenanbau wettbewerbsfähig. Dies beruht im Wesentlichen auf der Überlegenheit des Ertragsniveaus der verfügbaren Sorten. Dank züchterischer Bemühungen ist nach wie vor eine Ertragssteigerung zu verzeichnen, trotz der Einbeziehung von ertragsschwachen Flächen in die Produktion, die den Ertragsdurchschnitt senken. Damit das so bleibt, brauchen wir auch zukünftig einen kontinuierlich hohen Zuchtfortschritt. Dieser lässt sich nur erreichen, wenn leistungsstarke Züchtungsunternehmen weiterhin standortgerechte und ertragsstarke Sorten entwickeln. Die Entwicklung erfordert enormen Aufwand, der refinanziert werden muss. Für Landwirte und Pflanzenzüchter gilt: Es muss sich lohnen.
Übrigens …
Die Nachbaugebühr für Weizen beträgt je nach Aufbereitungskosten in Abhängigkeit von der Nachbaufläche ca.
fünf bis zehn % der Saatgutkosten, oder umgerechnet auf die Betriebsmittelkosten ca. 2 % je Hektar. Im Durchschnitt kostet der Nachbau ca. 5 EUR Lizenzgebühr je Hektar.
Resistenzen gibt es nicht zum Nulltarif
Die Anforderungen an neue Sorten sind hoch: Komplexe Resistenzen, Trockenstresstoleranzen und gute Erträge sind gefordert. Die Entwicklung dieser Hochleistungssorten setzen großes züchterisches Können und Investitionen über viele Jahre voraus. Dieser Aufwand muss über Lizenzgebühren wieder zurückfließen, sonst ist der Züchtungsfortschritt gefährdet. Im Vergleich ist der Anteil des Saatguts im Mittel neun Prozent am gesamten Betriebsmittelaufwand – davon fließt nur ein kleiner Teil in Form von Lizenzen zurück an den Züchter – beim Weizen beispielsweise ca. zwei Prozent.
Investition in die Zukunft am Beispiel „Pseudocercosporella-Resistenz“ bei Weizen:
Der Weizenanbau In Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Beispielsweise wird zunehmend „Weizen nach Weizen“ angebaut, was zu verbreitetem Befall mit Erregern wie Pseudocercosporella herpotrichoides führte. Diese Pilzerkrankung am unteren Stängel der Weizenpflanze, die zu Unterversorgung mit Nährstoffen und verstärktem Halmbruch führt, machte den Weizenanbau in den Befallsgebieten vielfach unrentabel. Die Züchtung resistenter Sorten mit dem PCH 1-Gen macht den wiederholten Weizenanbau in den gefährdeten Gebieten, auch bei pflugloser Bewirtschaftung, eher möglich und wirtschaftlich.
In umfangreichen, grundlegenden Arbeiten zur Erweiterung der genetischen Basis der Resistenz stellten Forscher und Züchter fest, dass verschiedene Sorten unterschiedlich empfindlich auf den Erreger reagieren, so dass in relativ kurzer Zeit einige widerstandsfähige Sorten identifiziert werden konnten. Insgesamt dauerten die Untersuchungen und Züchtungsprogramme fast drei Jahrzehnte. Sie werden konsequent weitergeführt und bilden die Grundlage für die fortgesetzte Entwicklung leistungsstarker und krankheitsresistenter Sorten.
Die Forschung und Entwicklung von widerstandsfähigen Sorten, die wirtschaftliche Stabilität versprechen, gibt es nicht zum Nulltarif. Nur wenn durch Z-Lizenz- und Nachbaugebühren eine Reinvestition erfolgt, kann Züchtungsfortschritt stattfinden. Nachbaugebühren – damit Züchtung niemals stillsteht – sind Ihr Beitrag für erfolgreiche Landwirtschaft auch in Zukunft.
Ihre Nachbaugebühren investieren wir in Forschung und Entwicklung
Die vielfältige Pflanzenzüchtung in Deutschland ist leistungsfähig und innovativ. Damit das so bleibt, sind die Pflanzenzüchter auf eine gerechte und praktikable Nachbauregelung zur Refinanzierung ihrer Investitionen angewiesen. Nur so können die Unternehmen weiterhin Innovationen in Form neuer Sorten hervorbringen. Die Entwicklung einer Pflanzensorte dauert ca. fünfzehn Jahre und kostet ein bis zwei Millionen Euro. Diese Kosten müssen kompensiert werden. Innovationen zeichnen Deutschland und seine Wirtschaft aus. Sie sind Garanten für Wachstum und Wohlstand unserer Bevölkerung. Dies gilt insbesondere für die mittelständisch geprägte Pflanzenzüchtung, die infolge ihrer langen Tradition und ihrer exzellenten Sorten international hoch angesehen ist. Saatgut verbesserter Sorten trägt direkt zu kontinuierlichem Ertragsfortschritt der Landwirtschaft bei.
Der Schutz geistigen Eigentums hat in Europa und besonders in Deutschland einen hohen gesellschaftlichen Wert. Was das Urheberrecht bei Musik, Videos und Computerprogrammen ist, ist der „Sortenschutz“ in der Pflanzenzüchtung. Der sogenannte Nachbau (Einsatz der eigenen Ernte zur Wiederaussaat im eigenen Betrieb) ist eine solche Kopie des geistigen Eigentums des Züchters. Auch in der Landwirtschaft sind Kopien von Saat- bzw. Pflanzgut ohne die Zahlung von Gebühren gesetzlich verboten, aber dennoch verbreitet. Handwerkliche Fehler in der Gesetzgebung und Auslegung nutzen einige Landwirte, um sich diesem System zu entziehen. Das ursprüngliche Ziel, den Erfinder für seine Leistung zu entlohnen und ihn zu motivieren, weiterhin Entwicklungsarbeit zu leisten, wird somit verfehlt.
Privatwirtschaftliche Züchtung sorgt für Artenvielfalt
Ein Viertel der traditionellen Züchtungsbetriebe musste in den letzten fünfzehn Jahren bereits aufgeben. Ein Blick über den Tellerrand zeigt, welche Folgen ein unzureichender Sortenschutz haben kann. In den USA ist die privatwirtschaftliche Züchtung der selbstbefruchtenden Kulturarten (z. B. Weizen und Gerste) quasi zum Erliegen gekommen. Die Folge sind stagnierende Erträge und fehlendes privatwirtschaftliches Engagement bei diesen Kulturarten. Deutsche Pflanzenzüchtung steht für Artenvielfalt. Die Branche entwickelt neben „Hochleistungssorten“ eben auch wirtschaftlich unbedeutendere, aber für den Erhalt einer zukunftsfähigen Landwirtschaft wichtige Nischenprodukte. Nur über die Entrichtung der im Kaufpreis von Z-Saatgut enthaltenen Z-Lizenzgebühr bzw. die Bezahlung der Nachbaugebühren kann Pflanzenzüchtung die für eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft erforderliche Sortenvielfalt bereitstellen.