Nachbauerklärung online einreichen

Rückmeldefrist endet am 30.06.2025 

Bonn, den 11.06.2025 – Am 30. Juni 2025 endet die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2024/Frühjahr 2025, daran erinnert die SaatgutTreuhandverwaltungs GmbH (STV). Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die STV die Landwirtinnen und Landwirte, ihre Nachbauauskunft online unter www.stvbonn.de fristgerecht einzureichen. 

Rechtmäßiger Nachbau steht u.a. unter der Bedingung der Einhaltung der Zahlungs- bzw. Rückmeldefrist bis zum 30. Juni. Wird diese Frist verpasst, kann das nicht nur im Hinblick auf die dadurch begangene Sortenschutzverletzung finanzielle und rechtliche Folgen haben, sondern gefährdet auch die Vermarktungsfähigkeit der Ernte.

Die STV weist in diesem Zusammenhang auch noch einmal auf die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28.11.2023 hin. Mit der sogenannten „Erntegut-Entscheidung“ (X ZR 70/22) hat der BGH festgestellt, dass der Agrarhandel durch geeignete Maßnahmen sicherstellen muss, dass das Erntegut von den Betrieben ordnungsgemäß erzeugt wurde: Entweder durch den Anbau von Zertifiziertem Saat- und Pflanzgut oder fristgerecht gemeldetem und bezahltem Nachbau. 

"Das Urteil des BGH macht unmissverständlich klar: Die Produktion der Ernte durch den Einsatz von nicht lizenziertem Nachbausaatgut lohnt sich nicht. Solches Erntegut ist nach dem Sortenschutzrecht nicht vermarktungsfähig, da es die Rechte der Sortenschutzinhaber verletzt. Diese betreiben einen erheblichen Aufwand zur Züchtung neuer leistungsfähiger Sorten und sind auf die Zahlung der Nachbaugebühren angewiesen“, betont STV-Geschäftsführer Dr. Moritz von Köckritz. 

Kontakt: Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH
Kaufmannstraße 71-73, 53115 Bonn
www.stv-bonn.de
stv@stv-bonn.de 

Pressemitteilung erschienen am
11.06.2025
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