Die Pflanzenzüchter entwickeln innovative und leistungsfähige Sorten, damit die Landwirtschaft auch in Zukunft wettbewerbsstark agieren kann. Züchtung ist aufwändig und kostenintensiv; der Sortenschutz regelt, dass das „geistige Eigentum“ der Züchter geschützt und somit der Züchtungsfortschritt auch künftig gewährleistet ist.
Gemäß den rechtlichen Grundlagen vergeben die Züchter die Rechte zur Produktion und zum Vertrieb ihrer Sorten an ihre Vertragspartner und stellen ihre Sorten zur Verfügung, damit daraus für den Vertrieb ausreichend Saatgut produziert werden kann.
Lizenzprüfungen
An dieser Stelle setzt ein Tätigkeitsschwerpunkt der STV an: Durch Prüfungen bei den Vertragspartnern der Züchter trägt die STV Sorge dafür, dass die Z-Lizenzgebühren aus den Saatgutverkäufen vollständig an die Züchter zurückfließen. Ziel der STV-Arbeit ist es, dass alle Partner der Warenkette – vom Züchter über den Vermehrer bis hin zum Saatguthandel – nach den gleichen Regeln agieren.
Erhebung der Nachbaugebühren
Zum Schutze der Innovationen in der Pflanzenzüchtung regeln der nationale und der europäische Sortenschutz auch den Nachbau. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass der Landwirt bei ausgewählten Arten ein Recht auf Nachbau („Landwirte-Privileg“) und der Züchter ein Recht auf die Nachbaugebühr hat. Im Auftrag der jeweiligen Sortenschutzinhaber erhebt die STV die Nachbaugebühren bei den Landwirten und leitet diese komplett an die Züchter weiter.
Fairness ist auch dabei die Grundidee, denn alle Landwirte sollen nach dem Willen des Gesetzgebers gleichermaßen an der Finanzierung des Züchtungsfortschritts beteiligt werden. Daher erhalten die Landwirte jährlich die Unterlagen zur Abgabe ihrer Nachbauerklärung. Die Meldung der Landwirte über ihren getätigten Nachbau liefert die Grundlage für die Berechnung der Nachbaugebühren. Auch die Nachbau-Aufbereiter leisten mit ihren Auskünfte einen wichtigen Beitrag für ein funktionierendes und gerechtes System.
Rund 60 Gesellschafter
Der vollständige Rückfluss der Lizenzgebühren aus dem Verkauf von Z-Saatgut sowie die flächendeckende Erhebung der Nachbaugebühren sind die Grundlage einer erfolgreichen und wettbewerbsstarken Pflanzenzüchtung. Sämtliche Einnahmen der STV aus der Erhebung der Nachbaugebühren und der Überprüfung der Verträge bei den Partnern der Saatgutwirtschaft gehen daher zu 100 Prozent an die jeweiligen Züchterhäuser. Diese setzen die Einnahmen u. a. zur Finanzierung der Züchtungsaufwendungen ein.
Die beschriebenen Dienstleistungen erbringt die STV für ihre Auftraggeber (rund 60 Gesellschafter), welche auch die Grundzüge der STV-Arbeit festlegen. Die Gesellschafter züchten entweder selber Getreide, Kartoffeln oder Grobleguminosen, sind Sortenschutzinhaber oder kümmern sich im Auftrag der Züchter über die sogenannten „Vertriebsstellen“ um den Vertrieb der Sorten.
Zentrale Erhebung ist komfortabler
Viele Landwirte tragen den Züchtungsfortschritt durch den Kauf von Z-Saatgut oder durch die Bezahlung der Nachbaugebühr mit. Dennoch treten immer wieder Fragen zum Umgang mit Saatgut auf. Die vielen offenen Fragen möchte die STV durch eine breitere Aufklärung über die Arbeit der Züchter, die Rechtsgrundlagen und die Aufgabe der STV beantworten.
Die Züchter haben lange überlegt, wie die Gebühren einfach und schnell erhoben werden können und sich zur zentralen Erhebung über die STV entschlossen: Denn dieser Weg erspart sowohl den Landwirten als auch den Züchtungsunternehmen viel Aufwand. Der Landwirt erhält jährlich nur eine Aufforderung zur Abgabe der Nachbauerklärung und eine entsprechende Rechnung, wenn er Nachbausaat- oder -pflanzgut verwendet hat. Zudem hat er einen zentralen Ansprechpartner zur Abwicklung der Nachbaugebührenerhebung.