Die Vermehrung und Aufbereitung des Z-Saatguts werden in sorgfältig ausgewählten Betrieben vorgenommen. Der Züchter räumt dafür dem Aufbereiter eine Aufbereitungslizenz für bestimmte Sorten ein. Nur mit dieser Lizenz ist der Aufbereiter berechtigt, Vermehrungsmaterial dieser Sorten zu reinigen, zu sortieren und ggf. zu beizen.
Die Saatgutwirtschaft hat auf der Grundlage gesetzlicher Vorgaben ein Muster für einen Z-Aufbereitungslizenzvertrag gemeinsam entwickelt. Jeder Betrieb, der Z-Saatgut aufbereitet, muss einen Aufbereitungslizenzvertrag mit dem Züchter/Sortenschutzinhaber bzw. der entsprechenden Züchtervertriebsstelle geschlossen haben.
Als Aufbereiter von Z-Saatgut sollten Sie sich vergewissern, ob eine Aufbereitungslizenz vorliegt. Die Z-Aufbereitungslizenzverträge werden direkt mit dem Züchter/Sortenschutzinhaber bzw. der entsprechenden Züchtervertriebsstelle abgeschlossen. Bei Bedarf leitet die STV Ihre Anfrage gerne an das entsprechende Unternehmen weiter.