Erntegut-Bescheinigung zur Vorlage beim Handel bereits ab 8. Juli 2024

Bonn, 5.7.2024. Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) und die SaatgutTreuhandverwaltungs GmbH (STV) geben mit Blick auf die begonnene Ernte den vorzeitigen Start des Systems zur Erstellung der Erntegut-Bescheinigung bekannt. Die Erklärung zu bestimmten Fruchtarten und zur Vorlage bei Erfassern bzw. Händlern kann ab dem 8. Juli 2024 kostenlos und zentral bei der STV beantragt werden. „Landwirte bekommen die Gewissheit, ihre Ware problemlos vermarkten zu können. Abnehmer müssen sich nach Vorlage der Erntegut-Bescheinigung nicht eigenständig um weitere Informationen über die rechtmäßige Erzeugung der Ware kümmern“, erklärt Stephanie Franck, Vorsitzende des BDP und des STV-Verwaltungsrats, die Vorteile des Systems. Die Erntegut-Bescheinigung stellt sicher, dass Erfasser und Händler im Hinblick auf Rechtsverstöße, die sich infolge von Rechtsverletzungen im Zuge der Erzeugung des betreffenden Ernteguts ergeben könnten, nicht durch die STV belangt werden.

Die Sortenschutzinhaber reagieren mit dem neuen System auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28. November 2023 (X ZR 70/22), nach der Händler von Erntegut geschützter Sorten sicherstellen müssen, dass dieses unter Einhaltung der sortenschutzrechtlichen Bestimmungen erzeugt wurde.

Um die Erntegut-Bescheinigung zu erlangen, müssen grundsätzlich die Ackerfläche in ha je Fruchtart, die verwendeten Mengen Z-Saatgut je Sorte und/oder die verwendete Menge an Nachbausaatgut erklärt werden. Die STV bietet danach zwei Verfahrensweisen an:

Entweder können diese Angaben durch das Hochladen entsprechender Dokumente direkt belegt werden. Auf der Grundlage der bereitgestellten Daten erhält der Landwirt eine ErntegutBescheinigung durch die STV. Bei korrekter Angabe ist der Vorgang für den Landwirt bzw. die Landwirtin erledigt.

Alternativ gibt es die Möglichkeit, keine die eigenen Angaben stützenden Dokumente hochzuladen, um die Erntegut-Bescheinigung zu erhalten. Voraussetzung für diese Variante ist die Zustimmung des Landwirts/der Landwirtin, im Falle einer späteren Stichprobenprüfung entsprechende Belege einzureichen.

Weitere Details zum System stehen auf der STV-Website unter https://www.stvbonn.de/erntegutbescheinigung zur Verfügung.

 

Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP):

Der BDP bündelt die Interessen seiner Mitglieder aus den Züchtungsbereichen Landwirtschaft, Gemüse, Zierpflanzen und Reben sowie dem Saatenhandel. Rund 130 Unternehmen sind auf dem Gebiet der Züchtung und dem Vertrieb landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Kulturarten tätig. Davon betreiben 58 eigene Zuchtprogramme. Die einzelnen Firmen arbeiten in der Regel an mehreren Fruchtarten. Der BDP setzt sich auf nationaler und europäischer Ebene für eine optimale Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Züchtung und die Saatgutwirtschaft sowie für die Organisation der Pflanzenforschung, für die Förderung neuer Technologien und die Weiterentwicklung des Sorten- und Saatgutwesens ein.

 

Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV):

Die STV hat rund 60 Gesellschafter, die züchten bzw. Sorten vertreiben. Die STV kümmert sich im Auftrag ihrer Gesellschafter um die zentrale Erhebung der Nachbaugebühren und die Überprüfung der Einhaltung der Regelungen der zwischen den Züchtern und ihren Partnern abgeschlossenen Verträge.

 

Kontakt:

Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) 
Ulrike Amoruso-Eickhorn
Stv. Geschäftsführerin/Leiterin Kommunikation und Strategie 
Kaufmannstraße 71-73, 53115 Bonn
Tel.: 0228 98581-17, Fax: -19
E-Mail: ulrike.amoruso@bdp-online.de

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Pressemitteilung erschienen am
05.07.2024