Erntegut-Bescheinigung

Erläuterungen zum neuen STV-Angebot

Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Erntegut-Entscheidung vom 28.11.2023 (Az.: X ZR 70/22) bestätigt, dass Händler von Erntegut sicherstellen müssen, dass dieses im Einklang mit den sortenschutzrechtlichen Bestimmungen erzeugt wurde.

Zur Umsetzung dieser Verpflichtung sind die Händler gehalten, beim Lieferanten Erkundigungen anzustellen und sich entsprechende Belege vorlegen zu lassen.

Die kostenlose Erntegut-Bescheinigung ist zur Vorlage beim Erfasser/Händler Ihrer Ernte gedacht. Der Erntegut-Bescheinigung lässt sich für den Erfasser/Händler entnehmen, dass Sie eine Erklärung über die rechtmäßige Erzeugung Ihrer Ernte gegenüber der STV abgegeben haben.

Dies hat für die Erfasser/Händler den Vorteil, dass die STV etwaige Ansprüche in Bezug auf das Erntegut nicht verfolgen wird und die Erfasser/Händler keine eigenen Untersuchungen in Bezug auf die rechtmäßige Erzeugung der Ware anstellen müssen.

Landwirte haben den Vorteil, eine einheitliche Bescheinigung zu verschiedenen Fruchtarten und zur Vorlage bei verschiedenen Erfassern/Händlern zentral und unbürokratisch bei der STV beantragen zu können. Unmittelbar nach Abschluss der Dateneingabe und einer automatisierten Plausibilitätsprüfung erhalten die Landwirte die gewünschte Erntegut-Bescheinigung, die beim Händler vorgelegt werden kann.

Das neue STV-Angebot wird in zwei unterschiedlichen Varianten angeboten: Entweder belegen Landwirte ihre Angaben im Rahmen der Erntegut-Erklärung unmittelbar durch Übermittlung geeigneter Dokumente (insbesondere Z-Kaufbelege, Belege über Zahlung bzw. Meldung von Nachbau, GAP-Flächenverzeichnis). Alternativ können sich Landwirte gegen die Übermittlung dieser Dokumente entscheiden, erklären sich dann aber mit der Teilnahme an einer Stichprobenprüfung dieser Dokumente einverstanden.

In wenigen Schritten zur Erntegut-Bescheinigung

1. Vorbereitung

Die Erstellung einer Erntegut-Bescheinigung setzt eine Erntegut-Erklärung des Landwirts voraus.

Flächenverzeichnis (GAP), sämtliche Z-Saat-/Pflanzgut-Zukaufbelege, etwaige Nachweise über Erfüllung gesetzlicher Nachbaubestimmungen bereitlegen.

2. Datenübernahme

Optional: Übernahme der Daten aus einer bestehenden Nachbauerklärung oder Eigenberechnung.

3. Fruchtarten

Fruchtarten auswählen und Anbauflächen laut Flächenverzeichnis (GAP) eintragen.

4. Sorten

Sorten, verwendete Mengen und bestellte Flächen angeben.

5. Dokumente

Dokumente entweder sofort hochladen (Variante 1)

alternativ

Keine Dokumente hochladen, Einwilligen in Stichprobenprüfung (Variante 2).

6. Abgabe

Angaben prüfen und Vorgang abschließen.
Sehr geehrte Landwirte:

Ab dem 08.07.2024 können sie hier ihre Erntegut-Bescheinigung erstellen.